Der ORS-Flyer

DELF- Examen erfolgreich bestanden

Wir sagen „Félicitations“ und gratulieren herzlich

Konzept zum Distanzlernen

1. Fall: Einzelne Schüler/innen befinden sich in Quarantäne oder können aus anderen Gründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Das gilt nicht für den akuten Krankheitsfall, bei dem weder Präsenz- noch Distanzunterricht möglich ist.

Die Eltern melden den Fall der Schulleitung.
Die Schulleitung informiert die Klassenlehrer/innen.
Die Klassenlehrer/innen geben die Information an die Fachlehrer/innen weiter.
Die einzelnen Fachlehrer/innen versorgen über IServ die fehlenden Schüler/innen mit den Aufgaben, die die restlichen Schüler/innen im Unterricht bearbeiten. In Ausnahmefällen (z. B. bei praktischen Aufgaben) werden alternative Aufgaben zur Verfügung gestellt.


2. Fall: Eine Klasse, ein Jahrgang oder die ganze Schule befindet sich in Quarantäne bzw. im Lock-Down.

Umfang pro Woche der Distanzaufgaben:

Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler sowie die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.
An der Osterrath-Realschule werden Distanzaufgaben pro gegebene Stunde laut aktuellem Stundenplanumfang gestellt, die einen Umfang von ca. 40 Minuten haben sollen.

Stellung der Aufgaben:

Es werden Wochenaufgaben gegeben mit der Möglichkeit den Wochenplan in Tagesaufgaben zu strukturieren.
Bei einstündigen Fächern wird die Wochenaufgabe spätestens am Unterrichtstag gestellt. Bei mehrstündigen Fächern wird die Wochenaufgabe spätestens an dem ersten Unterrichtstag in der Woche des jeweiligen Fachs gestellt.

Inhalte des Distanzunterrichts:

Distanzunterricht dient dem Erreichen der schulischen Bildungs- und Erziehungsziele durch Vertiefen, Üben und Wiederholen sowie altersgemäß der Erarbeitung neuer Themen und der weiteren Entwicklung von Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Er ist inhaltlich und methodisch mit dem Präsenzunterricht verknüpft.
Die einzelnen Fachschaften arbeiten inhaltlich nach dem Schema und in der Reihenfolge, welches in den Fachsitzungen festgelegt wurde. Die Übersicht befindet sich für das SJ 20/21 auf der Homepage. Teile werden aber noch aktuell angepasst.

Abgabe der Aufgaben:

Für die Bearbeitung der Aufgaben haben die Schüler/innen mehrere Tage Zeit (mindestens zwei Tage). Jede/r Fachlehrer/in benennt einen individuellen Abgabetermin bei der Stellung des Wochenplans.

Videokonferenzen:

Die Lehrkräfte haben eine Schulung hinsichtlich der Durchführung von Videokonferenzen erhalten.
Nach der Schulung soll in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch einmal pro Woche eine Fragestunde per Videokonferenz angeboten werden, wobei es auch möglich ist, dass die Lehrkraft nur per Ton und ohne Bild teilnimmt. Möglich ist auch eine Telefonsprechstunde.
Kursfächer und Nebenfächer bieten nach Bedarf Videokonferenzen oder Telefonsprechstunden an.
Die Videokonferenzen oder Telefonsprechstunden werden immer in der Stunde angeboten, in der der Unterricht stattfinden würde. Bei mehrstündigen Fächern hat der/die Fachlehrer/in die Wahl, in welcher Stunde das Angebot erfolgt. Diese Wahl wird den Schülern per E-Mail auf IServ mitgeteilt.
Falls der Bedarf an der Teilnahme hoch ist, wird die individuelle Zeit pro Schüler/in auf 20 Minuten begrenzt. Bei Telefonkonferenzen regelt die Lehrkraft eigenständig den Ablauf und kommuniziert diesen mit den Schülern/innen.

Rückmeldung zu den Aufgaben:

In der Regel werden Musterlösungen zur Verfügung gestellt. Stichprobenartig wird individuell korrigiert. Dies soll rotierend erfolgen, sodass jede/r Schüler/in in regelmäßigen Abständen eine Rückmeldung erhält.

Beratung zur Lern- und Leistungsentwicklung:

Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind der Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht (§ 6 Absatz 1) nachkommt.
Bei fehlenden Aufgaben werden zunächst die Schüler per IServ informiert, bei Wiederholung auch die Eltern per E-Mail oder telefonisch. Ziel ist es, individuelle Lösungsmöglichkeiten zu finden, damit ein Lernen auch auf Distanz möglich ist.
Die Lehrerinnen und Lehrer sind über Ihre IServ-E-Mail-Adressen für Eltern und Schüler zu erreichen. Den Eltern wird bei Bedarf ein individuelles Zeitfenster für eine telefonische Beratung mitgeteilt.

Bewertung:

Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler.
Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsüberprüfung möglich. Müssen andere Lösungen gefunden werden, sprechen sich die Fachschaften ab. Die Eltern werden daraufhin von der Schulleitung informiert.

Allgemeine Vorgaben/Organisation:

Distanzunterricht soll digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Daher sind die Aufgaben so zu stellen, dass die Schülerinnen und Schüler keinen Drucker benötigen.
Schülerinnen und Schüler, die über keinen eigenen PC, Handy, … verfügen, erhalten ein Leihgerät von der Schule.
Regelmäßige Rückmeldungen zum Distanzunterricht werden zeitnah von allen Beteiligten eingeholt, um bei Bedarf nachsteuern zu können.

Die ORS wird 50 - Film

Grußworte von und an die ORS

Unser Geburtstagsfest

Der 50. Geburtstag wurde ausgiebig gefeiert.

„Wir sind ORS!“ – 50 Jahre Osterrath-Realschule

Die Osterrath-Realschule startet heute in ihr 50-jähriges Jubiläumsjahr.

Chronik der Osterrath-Realschule

Der 7. September 1970 - Zeitungsartikel zum Schulstart

„Jugend forscht“ an der Osterrath-Realschule

3. Preis in der Kategorie „Schüler experimentieren – Chemie“ erhalten

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