Sowi-Kurs der ORS besucht das Amtsgericht

Am Dienstag, den 28. 04.2015 besuchte der Sozialwissenschaftskurs das Amtsgericht in Rheda-Wiedenbrück.

Nachdem sich die Achtklässler in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Thema „Recht und Gerichte“ auseinandergesetzt hatten, bekamen sie nun die Möglichkeit ihr Wissen in der Praxis zu überprüfen. Nach der Eingangskontrolle, in der die Taschen der Schü-lerinnen und Schüler durchleuchtet wurden, durften sie im großen Sitzungssaal vier Straf-rechtsverhandlungen beobachten und zwischen den einzelnen Verfahren der Richterin Fragen stellen.

Schon die erste Verhandlung war sehr spannend, da neben der Angeklagten auch zwei Zeugen gehört wurden. Die Richterin und die Staatsanwältin ließen sich die angebliche Ruhestörung und sich daran anschließende Bedrohung zwischen zwei Nachbarinnen genau schildern, hark-ten immer wieder nach und luden dann den wichtigsten Zeugen auf. Nachdem dieser belehrt worden waren, die Wahrheit zu sagen, forderte die Richterin ihn auf, den Sachverhalt aus sei-nem Blickwinkel zu schildern. Er bekräftigte die Aussage der ersten Zeugin. Die Staatsanwältin und die Betreuerin der Beklagten hielten ihre Abschlussplädoyers und bis zum Urteil schwankten die Jugendlichen zwischen Sympathie mit der Angeklagten und Verständnis für die Zeugin hin und her. Als die Richterin dann die vorherigen Einträge der Beschuldigten im Strafregister erwähnte, sahen die Schülerinnen die gegensätzlichen Aussagen in der Nachbar-schaftsstreitigkeit in einem neuen Licht. Dass es auch für sie manchmal noch schwierig sei, ein objektives Urteil zu fällen, Sympathien oder Antipathien auszuschalten, erzählte die Rich-terin ganz offen. Man würde dies jedoch im Laufe der Zeit lernen ergänzte sie mit einem Lächeln.

Auch in den beiden folgenden Fällen waren die Schüler bestürzt über die persönlichen Schicksale und Widrigkeiten der Beklagten. Dass das Begehen einer Dummheit nicht nur für mich selbst Konsequenzen hat, sondern oftmals meine ganze Familie beeinträchtigt, machte die Jugendlichen im Fall eines jungen Familienvaters sehr betroffen. Aber auch hier mussten sie im Gespräch mit der Richterin erfahren, dass viele Beklagten Wiederholungstäter sind und das Strafrecht dann auch keinen großen Spielraum für Milde lässt. Zwar erschien ihnen im ersten Moment die verhängten Geldstrafen als sehr gering, als sie jedoch dann erfuhren, dass die ganze Familie mit einem sehr geringen Familieneinkommen der Eltern auskommen müs-se, war ihnen schnell  klar, dass auch den Kindern eine harte Zeit bevorsteht.

Beim folgenden Fall hatte der Kurs viele Fragen, denn hier hatte sich die Richterin - was nicht alltäglich ist - in der Verfahrensführung als befangen erklärt. Dass ein von ihr gefälltes Urteil in der nächst höheren Instanz revidiert worden war und sie nun die angeblichen Falsch-aussagen der damaligen Zeugen in ihrem Gerichtssaal bewerten solle, bringe sie in Konflikte, da sie einerseits den Vorsitz in der neuen Verhandlung führen solle, aber auch eine Zeugin der damaligen Gespräche sei. „Umso besser!“,  meinte daraufhin eine der Schülerinnen, musste jedoch erfahren, dass die Richterin meine, so eine Doppelrolle niemals objektiv genug ausführen zu können und den Vorsitz lieber einem Kollegen überlasse.

Mit Spannung erwarteten die Schüler den letzten Verhandlungstermin, an dem mehrere Zeugen, unter anderem auch eine Polizistin, geladen waren. Leider erschien hier der Beklagte nicht, womit die Verhandlung verschoben wurde und alle Beteiligten wieder abreisen mussten. Worum es in diesem Verfahren  ging, ließ sich die Richterin leider auch nicht auf Nachfragen des Kurses entlocken, meinte aber mit einem Lächeln zur Staatsanwältin, dass sei schon ein ziemlicher Brocken!

Dass ein Nichterscheinen bei Gericht sehr teuer werden kann, erfuhren die Achtklässler im anschließenden Gespräch. So wurden gegen zwei Zeugen ein Bußgeld von je 150 € verhängt, weil sie unentschuldigt fehlten, obwohl der Wert des angeblichen Diebesgutes in diesem Fall bei nur 39 €uro lag. Das erstaunte sowohl die Schüler als auch die beiden Lehrerinnen. Sie bekamen auch noch ausführliche Informationen zu der Dauer eines Jurastudiums, dem Berufsfeld des Protokollführers und dass eine Staatsanwältin in der Ausbildung noch nicht alles alleine entscheiden darf, sondern auch mal ihren Chef anrufen muss.
Der gesamte strenge Ablauf  eines Verfahrens, die anders klingende Sprache und das span-nende und sehr förmliche Verkünden der Urteile hinterließ viele Eindrücke und Gesprächs-stoff als die Schülerinnen und Schüler nach drei Stunden erschöpft den Gerichtssaal verließen.

Wichtiger aber noch war wohl der Satz einer Schülerin beim Verlassen des Gebäudes, hier doch wohl besser nicht -  oder aber nur als Besucher - wiederzukommen!

Osterrath-Realschule

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