Schulordnung

An unserer Schule treffen jeden Tag über 600 Schülerinnen und Schüler und ca. 50 Lehrerinnen und Lehrer aufeinander und verbringen einen wichtigen Teil des Tages miteinander. Wir bilden hier eine große Gemeinschaft, in der wir uns respektieren und einander ernst nehmen. Damit das funktioniert, muss es Regeln geben, die von allen befolgt werden - wie im Straßenverkehr. Diese Regeln stehen in unserer Schulordnung, die für alle Schüler*Innen, Lehrer*Innen, sonstige Mitarbeiter*Innen, Besucher*Innen sowie Nutzer*Innen der Schule gilt. Sie soll unsere Gemeinschaft und die Einrichtung schützen. Sonderregeln für einzelne gibt es nicht und können nicht beansprucht werden.

Damit das Schulleben gut klappt und sich alle wohlfühlen, muss jeder sicher sein, an welche Regeln er sich halten soll. Dies ist die Aufgabe dieser Schulordnung.

Wo viele Menschen aufeinandertreffen, gibt es auch Streit. Wir lösen ihn mit friedlichen Mitteln.

Wo viele Menschen zusammenkommen, gibt es manchmal Konflikte und Streit. Dies ist ganz normal. Allerdings müssen alle Beteiligten Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln lösen. Denn jeder, der Gewalt anwendet, setzt sich ins Unrecht, egal, ob er den Streit angefangen hat oder nicht.

Jede Schülerin und jeder Schüler hat ganz bestimmte Rechte, unabhängig von Alter, Besitz und körperlicher Stärke. Wer sein Recht verteidigt, braucht nicht Druck oder sogar Gewalt auszuüben; alle haben Anspruch auf Hilfe.

  • Alle Kinder sind wichtig. Ich auch.
  • Alle Kinder haben das Recht auf einen eigenen Namen.
  • Ich habe das Recht, Hilfe zu bekommen, wenn ich mich nicht gut fühle.
  • Ich habe das Recht zu sagen, was ich denke.
  • Ich habe das Recht, viele Dinge zu lernen.
  • Keiner hat das Recht, mich zu hauen oder Witze über mich zu machen.
  • Ich und du und alle anderen Kinder haben das Recht ohne Angst zu leben.

Formuliert nach der UN-Konvention über die Rechte des Kindes 1989 (Auszug).

Wenn ihr euch durch andere, gleich, ob durch Lehrer*Innen oder Mitschüler*Innen, falsch bzw. ungerecht behandelt oder wirklich bedrängt fühlt, könnt ihr euer Recht wie folgt geltend machen:

  1. Die Schülercoaches können euch helfen, wenn ihr Streit untereinander habt.
  2. Wendet euch an eure Klassensprecher/in und Klassenlehrer/in. Sie sind unmittelbar für euch zuständig.
  3. Darüber hinaus habt ihr die Möglichkeit euch an die Schülervertretung (SV), die SV-Lehrer/*In, einen anderen Lehrer/ einer anderen Lehrerin eures Vertrauens, die Beratungslehrer*Innen, die Schulsozialarbeiter*Innen oder den Rektor zu wenden. Das hat mit „Petzen“ nichts zu tun. Auch jeder vernünftige Erwachsene, der das Opfer einer üblen Tat wird, meldet dies der Polizei und versucht nicht selbst den Täter zu finden und zu bestrafen.

Die Erfüllung der Pflichten der Schüler*Innen ist Grundlage für einen erfolgreichen Unterricht.

Alle Menschen haben Rechte und Pflichten. Die Pflichten aller Schüler*Innen leiten sich im Wesentlichen aus der allgemeinen Schulpflicht ab und sind im Schulgesetz (SchG) des Landes NRW festgelegt:

Nach § 42 Abs. 3 haben die Schüler*Innen allgemein die Pflicht

„daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet,

  • sich auf den Unterricht vorzubereiten,
  • sich aktiv daran zu beteiligen,
  • die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und
  • die Hausaufgaben zu erledigen.

Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.“

Nach § 43 Abs. 1 haben die Schüler*Innen allgemein die Pflicht „regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr.“

Das bedeutet konkret für unsere Schule:

  • Nicht angefertigte Aufgaben werden von den Lehrer*Innen vermerkt. Dies kann auch erfolgen, wenn der Schüler oder die Schülerin die Mitnahme benötigter Arbeitsmittel (Sportzeug, Zeichenblock, …) und Unterschriften vergisst. Hat ein Schüler/ eine Schülerin seine/ ihre Aufgaben im Unterricht und in der Lernzeit häufiger nicht erfüllt, muss er/sie diese als Fördermaßnahme nacharbeiten. Seine/ihre Eltern werden darüber informiert.
  • Alle Schüler*Innen sind zur aktiven Mitarbeit im Unterricht verpflichtet. Mit zunehmendem Alter muss jede/jeder immer stärker von sich aus seine/ihre Leistung anbieten und kann sich nicht darauf verlassen, immer wieder vom Lehrer/ von der Lehrerin aufgefordert zu werden.
  • Wenn Schüler*Innen aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen können, wird direkt die Schule informiert. Dies kann durch einen Telefonanruf, ein Fax oder eine E-Mail morgens an die Schule erfolgen. Der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin wird dann vom Sekretariat aus informiert. Wenn der Schüler/ die Schülerin wieder in die Schule kommt, bringt er/ sie eine kurze schriftliche Entschuldigung mit (Vorlage im Jahrbuch). Wer unmittelbar vor oder nach Ferien krank wird, muss dies durch ein ärztliches Attest belegen.
  • Beurlaubungen aus persönlichen Anlässen müssen grundsätzlich vorher schriftlich beantragt werden. Wer nur einige Stunden fehlt, muss sich vorher bei den betroffenen Fachlehrer/ der Fachlehrerin und dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin abmelden.
  • Beurlaubungen bis zu einem ganzen Tag genehmigt der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin. Bei längeren Beurlaubungen ist die Schulleitung zuständig. Unmittelbar vor oder nach Ferien kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen von der Schulleitung beurlaubt werden.

Über die grundsätzliche Regelung im Schulgesetz hinaus gelten folgende Regeln für den täglichen Umgang:

  • Jacken werden an den Garderoben in den Fluren aufbewahrt!
  • In der Frühstücks- und Mittagspause werden Taschen etc. in den Spinden abgelegt.
  • Spucken ist ausdrücklich verboten!
  • Das Kaugummikauen ist in der Schule und auf dem Schulgelände verboten!

Bekleidung:

Es ist selbstverständlich, dass alle Schüler*Innen sauber und ordentlich gekleidet in die Schule kommen. Daher sind zum Beispiel nicht gestattet:

  • sexuell zu freizügige Kleidung
  • Bekleidung bzw. äußere Erscheinung, die in ihrer Gesamtheit radikale Intentionen hat (z. B. rechtsradikale oder in anderer Weise Gefühle verletzende Kleidung wie Springerstiefel, Militärkleidung, Bomberjacke etc.)
  • Kopfbedeckungen sind im gesamten Schulgebäude nicht gestattet.

Wir behandeln alle Gegenstände sorgfältig und vermeiden Verschmutzungen und Beschädigungen:

Wir haben eine gut ausgestattete Schule mit vielen neuen Unterrichtsräumen. Wir behandeln alle Gegenstände sorgfältig und vermeiden Verschmutzungen und Beschädigungen.

Abfall sortieren

Der anfallende Müll muss sortiert werden, um eine umweltgerechte Wiederverwertung zu ermöglichen. In jedem Klassenraum stehen 3 Eimer für Papierabfall, Restmüll und „gelber Sack“ zur Verfügung. Verpackungsmaterialien, z. B. von Süßigkeiten, gehören in den „Gelben Sack“.

Schulbücher

Ein großer Teil der Schulbücher wird von der Schule an die Schüler*Innen ausgeliehen. Wie sich jeder denken kann, ist dies für die Schule ein erheblicher Kostenfaktor. Wird ein Buch so behandelt, dass es nicht mehr ausleihbar ist, muss der betreffende Schüler/ die betreffende Schülerin bzw. seine/ ihre Eltern ggf. die Kosten dieses Buches übernehmen. Jedes Leihbuch ist mit einem Schutzumschlag zu versehen. Bitte keinen Klebeumschlag verwenden.

Beschädigungen

Immer wieder kommt es zu Beschädigungen. Es ist ärgerlich, wenn dies durch fahrlässiges und unvernünftiges Verhalten geschieht. Aber dann sollte der Verursacher/ die Verursacherin auch dazu stehen und den Schaden dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin mitteilen. Eine vernünftige Schadensregulierung wird dann sicher im Gespräch zwischen der Schule und euch bzw. euren Eltern gefunden.

Alle Gegenstände und Einrichtungen der Schule sind pfleglich zu behandeln. In diesem Zusammenhang haben auch der Hausmeister, unsere Schulsekretärinnen und die Mitarbeiter*Innen der FARE nach Schulgesetz das Recht, den Schüler*Innen Anweisungen zu geben, die zu befolgen sind.

Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Nach § 54 Absatz 6(SchG) darf gemäß § 3 (Nichtraucherschutzgesetz) das Rauchen an Schulen der Sekundarstufe I nicht gestattet werden und ist deshalb auf dem gesamten Schulgelände ohne Ausnahme untersagt.

Bei Verstoß gegen das Rauchverbot werden die Erziehungsberechtigten schriftlich informiert (Raucherbrief).

Ebenso herrscht ein allgemeines Alkoholverbot, verboten sind auch Energydrinks, E-Zigaretten und E-Shishas sowie alle anderen Drogen.

Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für Schulveranstaltungen (z.B. Klassenfahrten).

Gegenstände, die gefährlich sind oder die den Unterricht stören, werden gar nicht erst in die Schule mitgenommen.

Grundsätzlich verboten und eingezogen werden alle Formen von Waffen. Sollte es sich dabei um scharfe Waffen handeln, (z. B. Pistolen), erfolgt außerdem eine Anzeige bei der Polizei. Auch Taschenmesser dürfen nicht mitgebracht werden.

Knallkörper, wie sie z. B. zu Silvester verwendet werden, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Sie gefährden grundsätzlich andere. Bei Benutzung drohen innerschulische Konsequenzen (vgl. Ordnungsmaßnahmen).

Die Mitnahme von elektronischen Geräten in die Schule, die nicht dem Unterricht dienen, ist verboten. Schüler*Innen, die laute Musik hören, schädigen ihr Gehör, sind für keinen ansprechbar und gefährden dadurch sich und andere.

In dringenden Fällen ist jeder Schüler/ jede Schülerin in der Schule über das Sekretariat erreichbar. Diese Telefonnummer der Schule sollten alle Eltern zu Hause haben. Ebenso kann jeder Schüler/ jede Schülerin in begründeten Fällen (z. B. Erkrankung oder vorzeitiger Unterrichtsschluss) vom Sekretariat aus telefonieren. Das Mitführen von Handys und Smartphones in der Schultasche und im ausgeschalteten Zustand ist erlaubt. Den Schüler*Innen ist jedoch die generelle Benutzung von Handys, Smartphones, mobilen Spielekonsolen oder ähnlichen Geräten, insbesondere zum Fotografieren und Filmen, nicht erlaubt. Ausgenommen ist die von den Lehrkräften zugelassene Nutzung.

Sollte jemand mit den genannten oder vergleichbaren Geräten auffallen, werden sie eingesammelt.

Auf dem Schulweg gelten Vorsicht und Rücksicht. Fahrräder müssen sorgfältig gesichert sein.

Damit wir sicher zur Schule und zurück gelangen, gelten folgende Grundsätze:

  • Fußgänger*Innen und Radfahrer*Innen benutzen ausschließlich die gepflasterten Zuwege.
  • Beim Ein- und Aussteigen aus den Schulbussen ist Disziplin zu wahren; während der Fahrt sind ordentliches Benehmen, gegenseitige Rücksichtnahme und Sauberkeit gefordert.
  • Für Kraftfahrzeuge, die mit Ausnahmeregelung auf dem Schulgelände fahren gilt „Schritttempo“.
  • Im Sinne der Straßenverkehrsordnung (§ 1 Absatz 1 + 2) gilt für die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und Rücksicht. Des Weiteren hat sich jede/ jeder so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet und behindert oder belästigt wird.

Fahrrad

Viele Schülerinnen und Schüler kommen jeden Morgen mit dem Fahrrad zur Schule. Das langsame Fahren auf dem Schulhof ist vor und nach dem Unterricht erlaubt, nicht aber während der Pausen. Schüler*Innen, die z. B. zur 2. Stunde Unterricht haben oder schon nach der 4. Stunde, also in der Mittagspause, Unterrichtsschluss haben, müssen das Fahrrad über den Schulhof schieben. Bei ordentlichem Einstellen stehen genügend Fahrradständer zur Verfügung. Es engt den Raum auf dem Schulhof unzumutbar ein, wenn Räder frei am Rand abgestellt werden.

Obwohl der Aufenthalt im Bereich der Fahrradständer während der Pausen verboten ist und die Aufsicht darauf achtet, kommt es immer wieder zu Beschädigungen. Diese sind nicht über die Schule versichert. Achtet mit auf mögliche Verursacher! Es ist nicht sinnvoll, wertvolle Ausrüstungsgegenstände am Fahrrad zu belassen. Wer die Auswahl hat, sollte mit einem alten „Drahtesel“ kommen. Selbstverständlich müssen alle Fahrräder den Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Die Fahrräder müssen abgeschlossen sein!

Die Fahrradständer vor der Sporthalle gehören nicht zum Schulgelände. Deshalb ist dort das Abstellen von Fahrrädern für Schüler*Innen der ORS untersagt.

Vor dem Unterricht verhalten wir uns so, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann.

Damit wir pünktlich um 8.00 Uhr mit dem Unterricht beginnen können, sind alle Schüler*Innen spätestens um 7.55 Uhr auf dem Schulhof bzw. in der Eingangshalle. Jede/ jeder hat es leider schon oft erlebt, wie sehr Verspätungen den gerade angefangenen Unterricht stören. Deshalb kann der Verspätete/ die Verspätete vom Unterricht ausgeschlossen werden. Er/sie muss die versäumte Stunde dann am Nachmittag nachholen.

In den kleinen Pausen wechseln viele Schülerinnen und Schüler den Raum. Es ist ganz wichtig, dass während des Raumwechsels in den Fluren nicht gerannt, gedrängelt und geschubst wird.

Beim Raumwechsel in der Frühstücks- und Mittagspause werden die Jacken und Schülertaschen in die jeweiligen Spinde gelegt. So ist gewährleistet, dass alle pünktlich mit ihren Schulsachen nach der Mittagspause in die Fachräume gelangen. Zudem stören die Taschen nicht in der Eingangshalle, die auch als Pausenraum genutzt wird. Damit es in engen Fluren nicht zu Staus und Gedränge kommt, geht bitte hintereinander.

Auf den Treppenaufgängen ist das Sitzen vor dem Unterricht und in den Pausen untersagt.

In den Pausen halten wir uns nur in den jeweils vorgesehenen Räumen und Fluren bzw. auf dem Pausengelände auf.

Während der großen Pause von 09.55 Uhr bis 10.20 Uhr müssen alle Schüler*Innen das Schulgebäude verlassen. Ausnahmen sind: die Cafeteria, die Eingangshalle, der Bereich bis zu den naturwissenschaftlichen Räumen, die Ganztagsräume und die Mensa.

Neben dem gepflasterten Schulhof gehören auch der Bereich unter den Bäumen sowie ein Teil der Wiese hinter den Spielgeräten, der Basketballplatz und die Sitzecke zum Pausengelände. Nicht dazu gehören jedoch die Fahrradständer und die Zuwege zum Schulhof und die kleine Friedhofsmauer (siehe Lageplan). Grundsätzlich ist in den Pausen das Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet. Schulfremde Personen dürfen sich während des Schulbetriebes nicht auf unserem Schulgelände aufhalten. Ladet daher auch keine „Gäste“ ein.

Zu unserem Pausengelände gehört auch die Eingangshalle mit der Cafeteria. Wegen der hohen Verletzungsgefahr darf hier jedoch nicht getobt werden.

Der Schulhofdienst der Klassen 5-7 säubert mit den Zangen während der großen Pause und der Mittagspause das Schulgelände.

Die Lehrer*Innen sind nur in besonders dringenden Angelegenheiten bzw. nach Absprache im Lehrerzimmer zu Beginn der Pausen erreichbar. In der Mittagspause haben auch die Lehrer*Innen Pause.

Während der einstündigen Mittagspause nach der 4. Stunde haben die Schüler*Innen die Möglichkeit, in der Mensa zu essen und/ oder Angebote im Schulgebäude oder in der Sporthalle wahrzunehmen.

Die Mensaordnung ist Bestandteil der Schulordnung (siehe Anhang!).

Die Wasserautomaten in der Eingangshalle dürfen vor der ersten Stunde, in der Frühstücks- und Mittagspause genutzt werden. Aus hygienischen Gründen dürfen dazu ausschließlich die dafür vorgesehenen Wasserflaschen befüllt werden. Die Flaschen sind bei der Schülerfirma für ca. 2 € erhältlich.

Lageplan:

Während der Pausen

Das vorsichtige Radfahren ist auf dem Schulgelände vor und nach dem Unterricht erlaubt, während der Pausen grundsätzlich verboten. Die Fahrradständer gehören nicht mit zum Pausengelände.

Rauchen ist verboten! Ihr dürft grundsätzlich auf dem ganzen Schulgelände nicht rauchen. Bringt Zigaretten gar nicht erst mit in die Schule!

Alkohol gehört nicht in die Schule! (§ 54 Abs. (5), SchulG)

Die Schule ist eine Handyfreie-Zone. Somit ist die Nutzung, insbesondere das Fotografieren und Filmen, grundsätzlich nicht erlaubt.

Auch MP3-Player, Nintendos und andere elektronische Geräte bleiben selbstverständlich zu Hause.

Abfälle gehören stets in die dafür aufgestellten Körbe/Behälter und nicht etwa auf den Boden oder gar in die Büsche!

Hier endet das Pausengelände (siehe Lageplan). Ein Verlassen während der Pausen ist nicht erlaubt. Schulfremde Personen dürfen sich auf dem Schulgelände während des Schulbetriebs nicht aufhalten.

Das Fußballspielen ist nur auf den Rasenflächen erlaubt. Mit kleinen Bällen darf auch auf dem befestigten Teil gespielt werden. Auf den Tischtennisplatten darf nur mit TT-Bällen oder Softbällen gespielt werden. Nehmt trotzdem immer Rücksicht.

Im Winter bei Schnee ist das Werfen mit Schneebällen wegen der hohen Verletzungsgefahr verboten. Das Gleiche gilt für Eicheln, Kastanien etc. im Herbst.

Die Benutzung der Sporthalle in den Mittagspausen ist auch nur mit sauberen Hallenschuhen oder Stoppersocken erlaubt.
Den Anweisungen der Aufsichten und der Sporthelfer ist Folge zu leisten.

Die Nutzung der Wasserautomaten ist nur mit den speziellen Trinkflaschen erlaubt (erhältlich bei der Schülerfirma)

Die Aufsicht kontrolliert die Regeln und ist Ansprechpartner bei Problemen.

Für die Zeit, in der sich Schülerinnen und Schüler in der Schule befinden, sind die Lehrer und Lehrerinnen zur Aufsicht verpflichtet. Diese Pflicht hat in erster Linie den Sinn, dass eine Lehrerin/ ein Lehrer sofort erreichbar ist, wenn es irgendwo Probleme gibt.

Sollte 10 Minuten nach Stundenbeginn kein Lehrer/ keine Lehrerin zum Unterricht erschienen sein, meldet der Klassen- und Kurssprecher*In dies sofort im Sekretariat.

Pausenaufsicht

Während der großen Pausen gibt es zwei Außenaufsichten auf dem Schulhof, eine Innenaufsicht im Gebäude, eine Mensaaufsicht, eine Aufsicht in der Schülerbücherei sowie eine weitere Aufsicht in der Cafeteria. Sie müssen die Einhaltung der Pausenregeln kontrollieren und sind gleichzeitig Ansprechpartner*In bei Problemen. Zusätzlich gibt es in der Mittagspause eine Aufsicht in der Sporthalle. Unterstützt werden die Aufsichten durch die FARE.

Schüleraufsicht

Die SV organisiert in Zusammenarbeit mit der FARE Schüleraufsichten während der großen Pause im Ganztagsraum vor den Naturwissenschaften und in der Mensa (Zugang zu den Wasserautomaten) sowie während der Mittagspause nur im Ganztagsraum. Die Schüleraufsicht achtet bitte mit darauf, dass die Wasserautomaten nur mit den dafür vorgesehenen Wasserflaschen genutzt werden.

Hausrecht

Die Schule hat während der Unterrichtszeit bezüglich des Schulgeländes und Schulgebäudes das Hausrecht. Während der Schulzeit dürfen sich keine schulfremden Personen auf unserem Pausengelände aufhalten. Wenn fremde Personen sich ohne Erlaubnis bei uns aufhalten und Schüler oder Schülerinnen ansprechen, sagt bitte der Aufsicht Bescheid.

Nach dem Unterricht hinterlassen wir den jeweiligen Unterrichtsraum in einem ordentlichen Zustand.

Nach jeder Unterrichtsstunde stellen alle die Stühle hoch, die Fenster werden geschlossen, die Tafel/ das Whiteboard wird geputzt und der Raum gefegt.

Wenn die Stühle hochgestellt sind, haben es die Reinigungskräfte viel einfacher, schnell und gründlich die Klassenräume zu putzen. Dies wird in ihren Arbeitsverträgen auch vorausgesetzt. Zudem sollten wir nicht vergessen, dass die Schule in den Abendstunden der Volkshochschule zur Verfügung steht.

Für das Verhalten untereinander vereinbaren wir Regeln.

Wir möchten Gewalt in Wort und Tat nicht zulassen. Zu Gewalt zählen Beleidigungen, Diskriminierungen, Mobbing (auch über soziale Netzwerke), körperliche Angriffe, unerlaubte Aufnahmen und deren Veröffentlichungen, Beleidigungen und Kränkungen von Schulangehörigen u.a. Deshalb:

  • Schaut hin!
  • Mischt euch ein!
  • Holt Hilfe (siehe 1 und 15)!

Nicht alles muss eine Schulordnung regeln. Wie Schülerinnen und Schüler in einer Klasse miteinander umgehen, können sie auch selber regeln und eine Klassenordnung erstellen. Erfahrungen aus den Grundschulen können dabei nützlich sein.

Jeder ist in regelmäßigen Abständen für bestimmte Ordnungs- oder Mensadienste zuständig.

Um die Klassenräume und den Schulhof in einem ordentlichen Zustand zu behalten, sind an unserer Schule Ordnungsdienste in den einzelnen Klassen und für den Schulhof eingerichtet.

In jeder Klasse wird in der Regel für eine Woche ein Tafel- bzw. Ordnungsdienst eingesetzt, der aus zwei Schülern*Innen besteht. Er ist zuständig für

  • die Sauberkeit der Tafeln bzw. Whiteboards
  • die Sauberkeit der Klasse
  • das Hochstellen aller Stühle und Schließen der Fenster nach Unterrichtsschluss.

Das sind Aufgaben, die nur gut zu erfüllen sind, wenn alle Mitschüler*Innen ihren Teil dazu beitragen und ihren Platz selber in Ordnung halten.

Nicht alle Klassen richten einen Mediendienst ein. Hier erfolgen Absprachen in den einzelnen Klassen.

Für jede Woche ist zusätzlich ein Ordnungsdienst für den Schulhof (Jg. 5-7) eingeteilt. Während der ersten Pause und der Mittagspause wird auf dem Schulhof und im Eingangsbereich mit Zangen und Abfallbehältern der angefallene Müll vom Boden aufgesammelt.

Den Mensadienst übernehmen Schüler*Innen der Jahrgangsstufen 8-10 im vierwöchigen Wechsel. Mit dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin wird die entsprechende Einteilung rechtzeitig getroffen.

Leider kommen manchmal Regelverletzungen vor. Um diesen zu begegnen, gibt es erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen.

Zu den Pflichten aller Schüler*Innen gehört es nach den entsprechenden Schulgesetzen, sich an die Anweisungen der Lehrer*Innen zu halten, Aufgaben zu erledigen, den Unterricht pünktlich zu besuchen, notwendige Gegenstände für den Unterricht bereitzuhalten und allgemein den Schulfrieden nicht zu stören.

Ermahnungen, eine Einladung zum Gespräch mit dem Lehrer/ der Lehrerin, zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht, die Verpflichtung zur Übernahme von besonderen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Verstoß (z. B. Ordnungsdienst auf dem Schulhof als Konsequenz von mutwilliger Verschmutzung) sind „erzieherische Maßnahmen“. Dazu gehören auch die Nacharbeit von versäumtem Unterrichtsstoff oder von Aufgaben nach der Schule, Elternbriefe wegen des Verlassens des Schulhofes oder wegen des Verstoßes gegen das Rauchverbot.

Diese Maßnahmen haben zunächst keine weitergehenden Folgen.

Bei häufigen oder schwerwiegenden Verstößen gibt es die Möglichkeit von Ordnungsmaßnahmen nach § 53 des Schulgesetzes (SchG). Der Schulleitung kann nach Rücksprache mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer eine Ordnungsmaßnahme verhängen. Die Maßnahme kann von einem Verweis (schriftlich dokumentierte Form eines Tadels, der zu den Schülerakten genommen wird) über die Überweisung in eine parallele Lerngruppe bis hin zum Ausschluss vom Unterricht führen. Bei äußerst schwerwiegenden Regelverstößen tritt eine von der Lehrerkonferenz eingesetzte Teilkonferenz zusammen und kann dann sogar die Androhung des Verweises von der Schule und im Wiederholungsfall sogar den endgültigen Verweis (mit Zustimmung der Schulaufsicht) beschließen.

Bei Feueralarm wird das Gebäude möglichst schnell gemäß der Fluchtpläne geräumt.

Bei Feueralarm muss das Schulgebäude möglichst schnell geräumt werden. Jeder/ jede lässt die Sachen auf dem Platz liegen und stellt sich an der Tür auf. Die Fenster und anschließend auch die Klassenzimmertür werden geschlossen, um ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern. Der vorgesehene Fluchtweg ist aus den aushängenden Fluchtplänen zu ersehen. Dieser ist unbedingt einzuhalten. Die Klasse geht gemeinsam zu dem zugewiesenen Platz und bleibt dort zusammen, damit der Lehrer*In mithilfe des Klassenbuches die Vollständigkeit feststellen kann. Während eines Feueralarms in der Pause sammeln sich alle Schüler auf dem „Klassenlehrer*In-Lehrer*Innenraum-Stellplatz“. Im Ernstfall ist es lebenswichtig, sofort das Fehlen eines Schülers/ einer Schülerin zu bemerken. Das Gebäude wird erst nach einer offiziellen Entwarnung wieder betreten.

Wer durch ein Missgeschick einen Feueralarm auslöst, meldet dies unverzüglich im Sekretariat, um eine sofortige Entwarnung zu ermöglichen. Bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Auslösen eines Alarmes drohen ernste Konsequenzen (vgl.: Ordnungsmaßnahmen, Kosten für einen unnötigen Feuerwehreinsatz).

Für Schüler*Innen mit Problemen gibt es an unserer Schule Hilfe und Beratung.

Ihr habt die Möglichkeit, euch Rat und Hilfe bei den Schülercoaches der Jahrgangsstufe 9 zu holen, die speziell ausgebildet wurden, um vor allem Schülern*Innen der Klassen 5 und 6 zu helfen und zu unterstützen.

Wir haben an unserer Schule zwei Beratungslehrer*Innen, die zu bestimmten Sprechstunden und nach Vereinbarung zu Gesprächen bereitstehen. Eure Informationen werden vertraulich behandelt!

Ebenfalls hilft euch unser Schulsozialarbeiter*Innen, wenn ihr Probleme in der Schule oder auch Zuhause habt.

Auch wenn die Beratungslehrer*Innen euch vielleicht nicht immer direkt helfen können, so tut es sicher schon gut, sich einmal richtig auszusprechen. Bestimmt bekommt ihr einen guten Tipp, wie es weitergehen kann.

Probleme werden erst schlimm, wenn man nichts mehr dagegen tut. Also nutzt die Chance und bittet um Hilfe.

Bei Verletzungen oder gesundheitlichen Problemen könnt ihr Hilfe bei unseren ausgebildeten Schulsanitätern*Innen bekommen. In den großen Pausen sind diese im Schulsanitätsraum und auf dem Pausenhofgelände zu finden.

Anhang:

Damit wir uns alle in unserer Mensa wohlfühlen, halten wir uns an folgende Vereinbarungen:

  • Wir stellen uns am Mensaeingang in die Reihe und warten geduldig, bis wir dran sind, die 5. und 6. Klassen gemeinsam mit ihrem jeweiligen Lehrer! Die Jahrgangsstufen 7 bis 10 stellen sich erst ab ca. 12.30 Uhr an.
  • Taschen dürfen nicht mit in die Mensa genommen werden.
  • Nur der Mensachip berechtigt zum Zutritt in die Mensa. Der Chip ist nicht übertragbar auf andere Schüler (außer Geschwisterkinder). Schüler der Klassen 7 bis 10 ohne Chip, nur mit Chipnummer, können erst um 12.45 Uhr essen gehen.
  • Der 5. und 6. Jahrgang sitzt jeweils in Klassen an gekennzeichneten Tischen und verlässt nach Auflösung der Tafel (nicht vor 12.35 Uhr) die Mensa.
  • Freie Plätze können von jedem belegt werden, Reservierungen sind nicht möglich.
  • Für jeden mensaberechtigten Schüler ist ein Hauptgericht und ein Nachtisch vorgesehen.
  • Jeder nimmt sich an der Pasta- und Salatstation nur kleine Portionen. Wer nicht satt geworden ist, kann sich noch Essen holen. Ein Essen darf aber immer nur von einer Person gegessen werden. Das Teilen einer Mahlzeit ist also nicht gestattet.
  • Es dürfen keine Speisen (auch kein Obst) aus der Mensa mitgenommen werden.
  • Gegenseitige Rücksichtnahme wird erwartet; wir unterhalten uns in Tischlautstärke (30 cm Stimme) und essen in Ruhe.
  • Wir schreien und rennen nicht in der Mensa !
  • Wir verlassen unseren Platz so wie wir ihn vorzufinden wünschen: sauber und ordentlich. Den Stuhl stellen wir leise an den Tisch zurück!
  • Jeder bringt sein Geschirr selbst an die Rückgabestelle und entsorgt eventuell Essensreste in die entsprechenden Behälter.
  • Den Anweisungen des Mensadienstes und des Küchenpersonals ist Folge zu leisten. Mit dem in der Mensa tätigen Küchenpersonal gehen wir höflich und freundlich um.
  • Für die Mensa gilt selbstverständlich auch die Schulordnung (z. B. keine Jacken, keine Kaugummis etc.)
  • Wer sich nicht an die Mensa-Vereinbarungen hält, muss mit einem zeitlich begrenzten Mensa-Verbot rechnen oder kann zu Diensten eingeteilt werden.

  1. Ich bekomme das Ausleih-iPad immer nur von der Lehrkraft.
  2. Ich verpflichte mich, sorgfältig mit dem Ausleih-iPad umzugehen und jede Beschädigung sofort der Lehrkraft zu melden.
  3. Ich darf das Ausleih-iPad nur nach Anweisung der Lehrkraft nutzen. Das bedeutet, dass ich nur die Apps nutzen darf, die für die Bearbeitung der Aufgaben notwendig sind.
  4. Jeder Mensch hat das Recht auf Privatsphäre, d.h. niemand darf jemanden gegen seinen Willen fotografieren, per Video aufnehmen oder seine Gespräche aufzeichnen. Ohne ausdrückliche Erlaubnis durch die Lehrkraft und dem Einverständnis der betroffenen Personen darf ich solche Aufnahmen also nicht machen.
  5. Sollte ich Bilder, Videos oder Tondokumente von anderen Personen auf dem Ausleih-iPad finden, melde ich das sofort der Lehrkraft.
  6. Ich lösche alle angefertigten Produkte am Ende der Stunde. Dabei muss ich beachten, dass viele Produkte zunächst nur in den Papierkorb verschoben werden und ich zum endgültigen Löschen noch ein zweites Mal löschen muss.
  7. Ich kann eigene Produkte auf IServ speichern oder mit Erlaubnis an das Lehrertablet senden.
  8. Ich achte zu meinem eigenen Schutz darauf, dass keine Zugangsdaten auf dem Ausleih-iPad gespeichert werden.
  9. Ich darf die vorgegebenen Einstellungen/Konfigurationen an dem Ausleih-iPad nicht verändern.
  10. Ich achte bei der Rückgabe des Ausleih-iPads darauf, dass dieses wieder, wenn möglich, an das Ladekabel angeschlossen wird.
  1. Ich achte darauf, dass das iPad zu Schulbeginn vollständig aufgeladen ist und der iPad-Stift einsatzbereit ist.
  2. Ich darf das iPad nur nach Anweisung der Lehrkraft nutzen.
  3. Ich verpflichte mich, sorgfältig mit dem iPad umzugehen und jede Beschädigung sofort der Lehrkraft zu melden.
  4. Ich darf nur nach Anweisung der Lehrkraft die Apps nutzen, die für die Bearbeitung der Aufgaben notwendig sind.
  5. Jeder Mensch hat das Recht auf Privatsphäre, d.h. niemand darf jemanden gegen seinen Willen fotografieren, per Video aufnehmen oder seine Gespräche aufzeichnen. Ohne ausdrückliche Erlaubnis durch die Lehrkraft und dem Einverständnis der betroffenen Personen darf ich solche Aufnahmen also nicht machen.
  6. Ich kann eigene Produkte auf IServ/auf dem iPad speichern oder mit Erlaubnis an das Lehrertablet senden.
  7. Das iPad darf nur während des Unterrichts genutzt werden (nicht in den Pausen, auf dem Schulhof, während des Schulweges etc.)
  8. Beim Führen von digitalen Mappen ist es wichtig, kenntlich zu machen, wenn man Inhalte einfügt, die man nicht selber geschrieben hat. Bei einem Täuschungsversuch wird die Leistung mit ungenügend bewertet und die Eltern werden schriftlich informiert.

Schulordnung zum download:

Osterrath-Realschule

Burgweg 19
33378 Rheda-Wiedenbrück

Tel: 05242 / 90350
Fax: 05242 / 903520